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Die Universitätsleitung bespricht die wichtigsten Befunde und Empfehlungen der Evaluation und stellt sicher, dass die wesentlichen Ergebnisse in das Follow-up Verfahren bzw. in die Zielvereinbarung einfliessen.
Das Follow-up Verfahren wird unter der Leitung der Universitätsleitung durchgeführt. Sie bespricht die Evaluationsergebnisse in einem Follow-up Gespräch zusammen mit der Dekanin oder dem Dekan und mit der evaluierten Einheit (bei medizinischen Einheiten, die auch zum UniversitätsSpital Zürich gehören, wird zusätzlich die Spitaldirektion einbezogen).
Als Grundlage für das Follow-up Gespräch verabschiedet die Universitätsleitung auf Antrag des Fachprorektors einen Katalog möglicher Massnahmen. Nach erfolgter Diskussion und Einigung über die umzusetzenden Massnahmen unterzeichnen die Universitätsleitung und die Leitung der evaluierten Einheit eine Zielvereinbarung. Diese kann auch den Charakter eines Massnahmenprogramms oder eines „Memorandum of Understanding“ haben. Sie definiert den Inhalt, die Zuständigkeiten und die Termine für die vereinbarten Ziele bzw. Massnahmen. Nach Abschluss des Follow-up Verfahrens wird dem Universitätsrat das Protokoll des Follow-up Gesprächs und die unterzeichnete Zielvereinbarung zugestellt.
Die letzten Projekte im Rahmen des 2. Zyklus der Evaluationen sind im Gang. Nach Abschluss des 2. Zyklus werden die Evaluationen im 3. Zyklus nach einem neuen Verfahren durchgeführt. Das oben beschriebene Follow-up Verfahren wird durch Strategiegespräche zwischen den evaluierten Einheiten und den Fakultäten ersetzt.