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Für Geschäfte und Gesetzesvorhaben von gesamtuniversitärer Relevanz kann ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden. Zu diesem Zweck werden die Fakultäten, die Stände, sowie weitere im Einzelfall interessierte Kreise eingeladen, sich zu einer Vorlage zu äussern. Die Standesorganisationen organisieren den Vernehmlassungsprozess für die jeweiligen Standesangehörigen.
Auch wer nicht explizit zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen wird, kann sich zu einer Vorlage äussern.
Das Generalsekretariat oder die für das Vorhaben zuständige Abteilung oder Arbeitsgruppe bereitet das Vernehmlassungsverfahren vor, führt es durch, stellt die Vernehmlassungsergebnisse zusammen und wertet sie aus.