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Die Universität Zürich hat eine grössere Anzahl von Legaten und Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es handelt sich hierbei um unselbständige Vermögen mit einer Zweckbindung, welche vom Kanton Zürich an die UZH überwiesen wurden. Die Zuwendungen datieren bis Ende 19. Jahrhundert zurück. Die Zweckbestimmungen sind teilweise nicht mehr zeitgemäss, die Regelungen aufgrund der Entwicklungen überholt. Ziele des Projektes sind die Sicherstellung der Zweckerfüllung sowie Anpassung und Einhaltung der Regelungen.