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Die Erweiterte Universitätsleitung ist das oberste Organ im akademischen Bereich (Universitätsgesetz § 32).
Sie setzt sich zusammen aus der Universitätsleitung, den Dekaninnen und Dekanen sowie den Delegierten der Stände. Zudem nehmen mit beratender Stimme die Generalsekretärin, die Leiterin Recht und Datenschutz (General Counsel), die Präsidentin der Gleichstellungskommission, die Aktuarin, der Leiter der Abteilung Kommunikation sowie der Leiter der Zentralen Informatik teil. Vorsitzender der Erweiterten Universitätsleitung ist der Rektor. Die Erweiterte Universitätsleitung tagt rund neun Mal pro Kalenderjahr.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Erweiterten Universitätsleitung gehören die Verabschiedung des Leitbilds der Universität, des Entwicklungs- und Finanzplans, der Rahmenverordnungen für das Studium und der Promotionsordnungen der Fakultäten zuhanden des Universitätsrats. Zudem erlässt die Erweiterte Universitätsleitung das Reglement für die Wahl der Delegierten der Stände in die Organe der Universität und genehmigt die Organisationsreglemente, die Habilitationsordnungen sowie die Verordnungen über die Titularprofessur und über die Weiterbildungsstudiengänge der Fakultäten. Weiter entscheidet sie über Erteilung und Entzug der Venia Legendi, über Verleihung, Verlängerung und Entzug der Titularprofessur sowie weiterer vom Universitätsrat bezeichneter akademischer Titel und wählt die Mitglieder der ständigen Kommissionen der Universität.